Allgemeine Geschäftsbedingungen

Handelsübliche Verkaufs- und Lieferbedingungen in der Kunststoffverarbeitung:

I.) Anbote.
Anbote sind samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern, soweit diese nicht mit der Anfrage übereinstimmen, Eigentum des Anbieters. Vom Inhalt des Anbotes dürfen ohne Zustimmung des Anbieters Dritte nicht in Kenntnis gesetzt werden, noch darf sonst vom Anbot, irgendeine missbräuchliche Anwendung gemacht werden.
Falls ein Anbot nicht zur Auftragserteilung führt, behält der Anbieter sich das Rückforderungsrecht für das Anbot samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern vor. Vom Anfrager eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgestellt. Kommt kein Auftrag zustande, ist der Anbieter berechtigt, nach 3 Monaten ab Anbotstag die Anbotsunterlagen (Zeichnungen, Muster etc.) zu vernichten.
Bei Lagerware bleibt zwischenzeitlicher Abverkauf der angebotenen Liefergegenstände vorbehalten. Vom Lieferer erstattete Kostenvoranschläge sind freibleibend.

II.) Auftragsannahme und Umfang der Lieferungspflicht.
Aufträge werden für den Lieferer erst durch dessen schriftliche Bestätigung verbindlich. Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für den Lieferer nur soweit verbindlich, als diese von ihm schriftlich anerkannt werden.
Der Lieferer hat das Recht, die Bestellmenge bis zu 10 v.H. zu über- oder unterliefern, bei Mengen unter 5000 Stück bis zu 20 v.H..

III.) Preis.
Die Preise gelten ab Werk oder Lager des Lieferers, ausschließlich Steuern, Abgaben, Versicherungen, Verpackung und Fracht.
Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen oder eine dem Lieferer nicht zumutbare Erhöhung der Gestehungskosten nach sich ziehen, steht es dem Lieferer frei, von der Lieferung zurückzutreten, falls der Besteller den neuen Preisen oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt. Bei Rücktritt ist der Besteller verpflichtet, die über seinen Auftrag fertig gestellten oder noch in Fertigung befindlichen Waren zu den bisher geltenden Preisen abzunehmen.

IV.) Zahlungsbedingungen.
Für Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen und deren Änderungen:
Bezahlung der vereinbarten anteiligen Kosten bei Auftragserteilung, bei besonderer Vereinbarung Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung sofort nach Gutheißung der Ausfallmuster.

Für Fertigteile:
Anzahlung von einem Drittel des voraussichtlichen Gesamtlieferwertes bei Erteilung der Bestellung, bzw. bei Erstfertigung bei Bestätigung des Ausfallmusters, Zahlung eines weiteren Drittels bei Mitteilung der Versandbereitschaft, Restzahlung nach Zahlungsvereinbarung. Der Lieferer gewährt 3 % Skonto bei Vorauszahlung oder Nachnahme, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen; bei Zahlung nach 14 Tagen hat diese ohne Skontoabzug spätestens nach 30 Tagen netto zu erfolgen. Der Skonto wird jeweils auf den Lieferpreis für Fertigteile ausschließlich der Nebenkosten gewährt.
Bei Neukunden und deren Erstbestellung erfolgt die erste Lieferung gegen Vorkassa, Nachnahme, Barzahlung oder Sofortüberweisung ohne Skonto.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferungen und Arbeiten. Bis zur gänzlichen Barzahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebengebühren behält sich der Lieferer das Eigentumsrecht an sämtlichen Liefergegenständen vor. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank anzurechnen. Für den Fall, dass von seitens des Bestellers durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen ein Verlust entsteht, behält sich der Lieferer vor, über die angefertigten Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Fertigteile frei zu verfügen.

V.) Lieferfrist.
Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als Lieferzeit ab Werk. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, kaufmännisch und technisch geordneten und endgültigen Angaben und ist ferner von der Einhaltung der vor Lieferung zu erfüllenden Zahlungsbedingungen abhängig. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Werk des Lieferers oder dessen hauptsächlichen Unterlieferanten entbinden den Lieferer, wenn hierdurch die Fertigstellung des Liefergegenstandes beeinflusst wird, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Der Lieferer haftet bei verspäteter Lieferung für keinerlei Schäden, die der Besteller möglicherweise geltend machen könnte, es sei denn, diese Schäden seien durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lieferers verschuldet worden. Wesentliche Bedingung für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist ist, dass die dem Lieferer vom Besteller zur Verfügung zu stellenden Einlege - oder Einpassteile und alle sonstigen zur Vervollständigung der Lieferung erforderlichen Beistellungen rechtzeitig und in einer für die Erfüllung des gesamten Auftrages entsprechenden Menge und Beschaffenheit beigestellt werden, wobei eine Mehrmenge von 5 % bis 20 % der Erfordernismenge als Ausschussvorsorge mitzuliefern ist. Der Lieferer ist nicht verpflichtet, mit der Fertigung einzusetzen, ehe die genannten Teile zur Gänze vorliegen.
Unterlagen, welche bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden müssen und deren Mangel fristgerechte Einhaltung der Lieferfrist beeinträchtigt, sind im Besonderen:
Mindestens 2 verbindliche, in jeder Beziehung vollständige Zeichnungen oder mindestens 2 verbindliche Muster. Diese Unterlagen gehen in das Eigentum des Lieferers über.
Von Einpressteilen, Einpassteilen und sonstigen Ergänzungen verbindliche Muster in erforderlicher Menge.
Bei Teilen, welche mit anderen Teilen zusammenpassen sollen, je 2-fach die verbindlichen Gegenstücke bzw. verbindlichen Einpasslehren. Gegenstücke und Einpasslehren werden dem Besteller nach Erledigung des Auftrages auf dessen Verlangen wieder zurückgestellt.

VI.) Lieferung und Versand.
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände im Lieferwerk versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekannt gegeben ist.
Verladung und Versand der Liefergegenstände erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart vereinbart ist. Verladung und Versand der Liefergegenstände gehen auf Rechnung des Bestellers. Schadenersatzansprüche für während des Versandes entstandenen Bruch werden bei sachgemäßer Verpackung der Ware abgelehnt, ebenso wird bei Abgang, Verwechslungen oder Beschädigungen der Ware auf dem Transport keine Geldvergütung und kein- Ersatz geleistet.
Im Falle von Abgängen oder Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Besteller, dem empfohlen wird, die sofortige amtliche Tatbestandsaufnahme mit Stückzahl und Nettogewicht zu veranlassen. Bei Abrufaufträgen ist der Lieferer nach abgelaufener Abruffrist berechtigt, unter Einräumung einer Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware zu verlangen. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß.

VII.) Gewährleistung.
Bei Erstfertigungen von Formpressteilen, Spritzgussteilen oder anderen Kunststoffwaren werden vor Beginn der Serienfertigung dem Besteller Muster zur Verfügung gestellt. Bei Gutheißung der Muster erhält der Lieferer vom Besteller ein auf Anhängezettel oder mittels Plombe oder in sonst geeigneter Weise bestätigtes Muster zurück, welches für die künftigen Lieferungen als Vergleichsgrundlage dient. Falls innerhalb von 3 Wochen ab Absendetag der Muster dem Lieferer keine Stellungnahme vorliegt, wird angenommen, dass Gutheißung der Muster erfolgte und es kann der Lieferer mit der Reihenfertigung einsetzen.
Der Lieferer ist verpflichtet, die Lieferung gemäß dem bestätigten Muster durchzuführen, wobei Mustergenauigkeit der Abmessungen soweit gewährleistet wird, als dies innerhalb der für sie verwendeten Werkstoffe und die Art des Werkstückes maßgebenden Abmaßgrenzen (Toleranzen) technisch möglich ist.
Der Lieferer leistet Gewähr dafür, dass der verwendete Werkstoff einwandfrei verarbeitet wird. Für die Auswahl des Werkstoffes selbst sowie für die werkstoffgerechte Formgebung des Werkstückes trägt der Lieferer keine Haftung, wenn nicht vom Besteller alle maßgeblichen Angaben über die Verwendung des Werkstückes und die an dieses gestellten Anforderungen rechtzeitig gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Vorschläge für Werkstoffwahl und werkstoffgerechte Ausführung des Werkstückes vom Lieferer gemacht werden oder an vom Besteller beigestellten Zeichnungen und Mustern durch den Lieferer Änderungen angeregt werden.
Abmaße (Toleranzen) der Werkstücke sind bei Auftragserteilung mit dem Lieferer ausdrücklich zu vereinbaren. Maße ohne Abmaßangabe werden mit der den Werkstoff und der Form des Werkstückes entsprechenden möglichen Abmaßgenauigkeit bzw. entsprechend der größten Abmaßgrenze zutreffender Normen eingehalten (z. B. DIN 7710).
Besondere Prüfungen der Fertigteile (z.B. elektrische, mechanische etc.) müssen besonders vereinbart werden und es gehen die Kosten grundsätzlich zu Lasten des Bestellers.
Für die Verwendungseignung der Liefergegenstände leistet der Lieferer nur bezüglich der fachlich richtigen Verarbeitung des Werkstoffes Gewähr. Falls ein Werkstück wegen nicht fachgerechter Verarbeitung des Werkstoffes durch den Lieferer schadhaft wird und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Beanstandung erfolgt, leistet der Lieferer nach seiner Wahl Ersatz durch Gutschrift oder durch Austausch der ins Lieferwerk zurückgesandten Teile. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche aller Art des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, den Lieferer träfe grobes Verschulden an der nicht fachgerechten Verarbeitung.
Mängelrügen, welche Lieferungsmängel betreffen, die ohne Einbau oder Verwendung des Werkstückes erkennbar sind (Beanstandung der Liefermenge, Ausführungsfehler), können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese im Sinne des § 377 HGB unverzüglich dem Lieferer zur Kenntnis gebracht werden und dem Lieferer außerdem alle zur Bearbeitung der Mängelrüge erforderlichen Unterlagen (Packzettel, Musterstücke) zur Verfügung gestellt werden.
Für vom Besteller beigestellte Formen, Vorrichtungen, Lehren und sonstige Fertigungsbehelfe übernimmt der Lieferer die Verpflichtung, diese Beistellungen mit fachlicher Sorgfalt zu Verwenden und zu verwahren. Weitere Gewährleistung hiefür wird nicht übernommen. Insbesondere haftet der Verwahrer dieser Beistellungen nicht für Verlust oder Beschädigung durch beliebige Ereignisse. Die Versicherung gegen alle Schadensfälle während des Verbleibens im Bereich des Betriebes des Lieferers obliegt dem Besteller. Der Lieferer leistet Gewähr dafür, dass aus den Werkzeugen, die im alleinigen Eigentum des Bestellers stehen (Beistellwerkzeuge), für andere Besteller Fertigteile ohne Kenntnis des alleinigen Eigentümers der Werkzeuge nicht geliefert werden.
Zeichnungen, Muster sowie alle anderen Unterlagen, welche dem Lieferer durch den Besteller zur Ausführung eines Auftrages übergeben werden, schützt der Lieferer nach bester Möglichkeit vor Kenntnisnahme durch Dritte, ohne dass jedoch der Lieferer für sich oder für seine Unterlieferanten eine Gewährleistung hiefür übernimmt. Bei beigestellten Prüfmitteln obliegt die Prüfmittelüberwachung dem Besteller.

VIII.) Presswerkzeuge, Spritzwerkzeuge und sonstige Werkzeuge, Vorrichtungen und Prüfmittel.
VIII a.) Der Besteller bezahlt Werkzeugkosten bzw. Werkzeuganteilskosten:
Presswerkzeuge, Spritzwerkzeuge, sonstige Werkzeuge, Vorrichtungen und Prüfmittel, welche für den Besteller angefertigt werden, bleiben stets Eigentum des Lieferers, auch wenn die Erzeugungskosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Die in Rechnung gestellten Erzeugungskosten für diese Werkzeuge stellen lediglich einen Anteil an den höheren Gesamterzeugungskosten dar. Die Aufwendungen für die Vorarbeiten, den Entwurf, Bau, das Ausprobieren und Instandhalten sind dadurch nicht gedeckt. Die Ausfolgung von Werkzeugen an den Auftraggeber bleibt mit Rücksicht auf die daran haftenden Schutzrechte, Betriebsgeheimnisse und langjährigen Erfahrungen in jedem Falle, auch im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
Falls innerhalb von 2 Jahren ab letzter Lieferung keine Nachbestellung oder sonstige Verständigung erfolgt, können die Werkzeuge vom Lieferer nach Gutdünken anderweitig verwendet werden. Lieferungen aus vorhandenen Werkzeugen können ohne Anrechnung von Werkzeug - Instandsetzungskosten nur solange geschehen, als der Zustand der Werkzeuge ein einwandfreies Arbeiten mit diesen zulässt.
Instandsetzungskosten für Schäden, welche durch die natürliche Abnützung der Werkzeuge oder Vorrichtungen entstehen, werden auf Kosten des Bestellers behoben, ebenso trägt der Besteller die Kosten aller von ihm veranlassten Werkzeugänderungen. Bei aller Art von Werkzeugen, Vorrichtungen und Prüfmitteln, welche vom Besteller dem Lieferer beigestellt werden, trägt alle dem Lieferer für Instandsetzung und Erhaltung der beigestellten Werkzeuge erwachsenden Kosten, der Besteller.

VIII b.) Der Besteller bezahlt keine Werkzeugkosten bzw. Werkzeuganteilskosten:
Bei Presswerkzeugen, Spritzwerkzeugen, sonstige Werkzeugen, Vorrichtungen und Prüfmittel, welche für den Besteller angefertigt werden, und dem Besteller nicht in Rechnung gestellt werden, dürfen vom Lieferer mit Aufschriften, Kennzeichnungen u. dgl. versehen werden und auch an andere Besteller geliefert und verkauft werden. Ebenso die daraus gefertigten Fertigteile. Der Besteller hat keinerlei Anrecht auf alleinige Belieferung solcher Fertigteile aus, vom Besteller nicht in Rechnung gestellten oben genannten Werkzeugen. Ebenso hat der Besteller keine, wie immer gearteten Rechte auf Teilegeometrie, Werkstoffe, Farben u. dgl..
Sämtliche Nutzungsrechte fallen somit dem Lieferer zu.

Die Versicherung von Presswerkzeugen, Spritzwerkzeugen und sonstige Werkzeugen, Vorrichtungen und Prüfmitteln, gegenüber welcher Risken und Versicherungshöhen auch immer, obliegt dem Besteller.

IX.) Schutzrechte.
Für Liefergegenstände, welche der Lieferer nach Unterlagen herstellt, die vom Besteller zur Verfügung gestellt wurden, übernimmt ausschließlich der Besteller die Gewähr dafür, dass durch Anfertigung dieser Liefergegenstände irgendwelche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Werden irgendwelche Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist der Lieferer nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Ansprüche zu prüfen, sondern unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände einzustellen und den Ersatz der von ihm aufgewandten Kosten zu beanspruchen. Für die unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche dem Lieferer infolge von Verletzung oder Geltendmachung von Schutzrechten erwachsen, haftet in vollem Umfange der Besteller und der Lieferer ist berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessenen Kostenvorschuss zu beanspruchen. Dem Lieferer steht es frei, alle Liefergegenstände oder Waren seiner Fertigung in beliebiger Weise zu veröffentlichen.

X.) Verpackung.
Die Verpackung ist nicht im Preise inbegriffen und wird gesondert berechnet. Die Packmittel werden mit Ausnahme von Kisten und Kunststoffboxen nicht zurückgenommen. Für Kisten und Kunststoffboxen, welche in einwandfreiem, wieder verwendungsfähigem Zustande kostenfrei in das Lieferwerk zurückgesandt werden, vergütet der Lieferer 2/3 des verrechneten Wertes, falls die Kisten oder Boxen innerhalb von 2 Monaten ab Warenablieferungstag im Lieferwerk einlangen. Bei Kisten- und Boxenrücksendung sind Rechnungstag und Rechnungsnummer anzugeben, mit welcher ursprünglich die Kisten oder Boxen verrechnet wurden. Falls die Kisten oder Boxen in nur teilweise wieder verwendungsfähigem Zustande oder nicht wieder verwendbar in das Lieferwerk zurückgelangen, steht dem Lieferer eine entsprechende Minderung des Vergütungssatzes zu.

XI.) Erfüllungsort.
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand ist der Standort des Lieferwerkes. Es kommt ausschließlich Österreichisches Recht und deutsche Sprache zur Anwendung.
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Ing. Siegfried Stichauner
Kunststofftechnik Gesellschaft m.b.H.
Friedensweg 11
A-9241 Wernberg
Telefon: 04252 / 2775 Fax: 04252 / 27754
Unsere UID-Nummer: ATU26909806
Unsere DVR-Nummer: 0194727
Firmenbuch: FN115099p registriert beim Handelsgericht Klagenfurt
Internet: www.stichauner.eu

§1 Einführung
Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.
Friedensweg 11 A-9241 Wernberg
Firmenbuch FN115099p reg. HG Klagenfurt

§2 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil jeden Vertrages mit Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH., der von Besteller(inne)n für Artikel der Internetseiten www.rotostic.com und www.willhaben.at abgeschlossen wird.

§3 Vertragsschluss
(1) Zum Vertragsschluss sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie stimmen mit Ihrer Bestellung unseren Geschäftsbedingungen und in allen Teilen zu und erklären volljährig zu sein, in eigenem Namen oder als ordentlicher Bevollmächtigter eines Unternehmens oder einer Organisation oder im Auftrag eines Dritten verbindlich Bestellungen tätigen zu dürfen.

(2) Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

§4 Vertragspartner
Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen ist die Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.
Friedensweg 11
A-9241 Wernberg
Ing. Siegfried Stichauner
Firmenbuch FN115099p reg. HG Klagenfurt


§5 Pflichten der Kund(in)en
Kund(in)en sind Sie ausdrücklich dazu aufgefordert:
...Kundendaten wahrheitsgemäß anzugeben.
... Zugangspasswörter sicher zu wählen und ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten und die Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. unverzüglich zu informieren, sobald er/sie davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

§6 Preise
(1) Alle Preise sind in Euro inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Österreichischen Mehrwertsteuer angegeben.

(2) Alle Preise verstehen sich exkl. Versand, Vorkassakosten und Zollgebühren. Versandkosten werden beim Bestellvorgang angegeben.
Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preisänderungen.

§7 Versandkosten
Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. liefert nur innerhalb der EU (Festland) und der Schweiz.
Eine zusätzliche Versand- und Bearbeitungsgebühr kann produktabhängig anfallen und ist abhängig vom Bestellwert. Dieser Betrag für Transport / Porto / Verpackung / Versicherung wird gesondert angeboten. Zollgebühren und Kosten für die Ausfuhr in "Nicht EU-Länder" trägt zur Gänze der Käufer.
Die Versandkosten sind Bestandteil der Bestellung, aber nicht des Warenwertes und werden in der Bestellbestätigung ausgewiesen.


§8 Liefer-/Leistungsfristen
(1) Die Lieferfristen beginnen mit Klärung aller für die Auftragsausführung notwendigen Punkte.

(2) Unsere Lieferzeit beginnt mit der Bezahlung der Rechnung und beträgt in der Regel
3 Werktage, sofern alle Artikel verfügbar sind. Angegebene Liefertermine verstehen sich stets voraussichtlich und sind unverbindlich.

(3) Sollten das Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. zu zahlende Entgelt nicht geleistet worden sein, so ist Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. dazu berechtigt, bestellte Artikel zurückzuhalten, eine Auslieferung bis auf weiteres nicht zu erbringen und auch Folgebestellungen erst dann zu bearbeiten, nachdem Rechnungen aus vorhergehenden Lieferungen ausgeglichen sind.

(4) Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, werden Sie über die erwartende Lieferzeit informiert. Lieferungsverzögerungen oder Lieferbehinderungen aller Art (z.B. durch höhere Gewalt oder Verschulden von Vorlieferanten) sowie sonstige von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. nicht zu vertretende Ereignisse, entbinden Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen während deren Dauer und auch hinsichtlich deren Folgen und verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

(5) Die Produkte werden an die, bei der Bestellung angegebene Adresse, geliefert. Falls Sie bei Warenzustellung nicht zu Hause anzutreffen sein sollten, hinterlässt der Paketdienst eine entsprechende Benachrichtigungskarte beim Zustellversuch.
(Während des Bestellvorgangs kann eine alternative Zustelladresse angeben werden, an die die Ware ausgeliefert werden soll.)

§9 Zahlungsmöglichkeiten
Zahlungen können derzeit nur gegen Vorkassa, Barzahlung bei Abholung oder Nachnahme erfolgen.
Zahlungsbeträge bei Lieferungen an Unternehmen oder Organisationen können nach Prüfung der Bestellung und nach Absprache auch über andere Zahlungsmittel erfolgen. Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag ist in voller Höhe und in vollem Umfang an Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. zu entrichten, unabhängig von der Zahlungsweise.

§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.

§11 Bestellungen
Alle Bestellungen sind verbindlich. Bestellungen werden immer komplett (als Sammellieferung) versendet. Teillieferungen erfolgen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

§12 Widerruf und Rückgaberecht
(1) Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung können Sie ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der gelieferten Ware auf Kosten der Kund(in)en den Kaufvertrag widerrufen.

(2) Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kund(in)en (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. und 2 EGBGB (Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen, wie Fernabsatzverträgen) sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB (Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr).

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.
Friedensweg 11
A-9241 Wernberg / Österreich
E-Mail: office@rotostic.com
Tel: ++43 4252 2775
FAX: ++43 4252 27754

(4) Im Falle eines erwiesenen, verborgenen Mangels, Defekts oder einer Abweichung von der Norm haben Sie die Wahl, den Artikel auszutauschen. Beschädigungen an zurückgesendeten Teilen, welche auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind werden vom Umtausch bzw. von einer Gutschrift ausgeschlossen. Bereits verwendete Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen. (Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sind vom Umtausch bzw. von einer Gutschrift ausgeschlossen.)

(5) Im Falle einer Nicht-Lieferung haben Sie eine Frist von einem Monat (ab Abgangsdatum Lieferung, maßgebend ist der Poststempel oder die Versandbestätigung des Lieferdienstes) die Beanstandung bei Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. anzubringen.

(6) Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

§13 Warenrücksendung
(1) Sofern Sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, senden sie diese bitte an folgende Adresse:
Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.
Friedensweg 11 A-9241 Wernberg

(2) Der Artikel sollten möglichst in der Originalverpackung über die Post AG als versichertes Standardpaket und ausreichend frankiert zurückgesendet werden. Wir bitten in jedem Falle von unfreien Sendungen abzusehen, da ansonsten unnötiges Strafporto durch die Post anfällt, das Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. nicht übernehmen kann. Der Erstattungsbetrag muss folglich beim Kunden/der Kundin abgezogen werden.

(3) Sofern eine Rücksendung mit Standardpaketen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte telefonisch, per Post oder E-Mail an Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. . Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. organisiert dann den Rücktransport für Sie. Bei allen Rücksendungen sind die Kosten, unabhängig vom Bestellwert, vom Kunden zu tragen, außer die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

§14 Datenschutz
(1) Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten Ihrerseits auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Personenbezogene Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weiter gegeben. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen.

(2) Sie stimmen ausdrücklich zu, dass Ihre persönlichen Stammdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. automationsunterstützt verarbeitet werden.

(3) Sie stimmen zu, von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. sowie betreffende Produkte und Services der Geschäftspartner(in)en von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.

(4) Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift oder Ihrer Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse) haben Sie Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke, auch Emails, als den Kund(in)en zugegangen, wenn sie an die von ihnen zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.

(5) Durch den Besuch des Onlineangebots von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten sind anonymisiert und werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

(6) Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.sichert alle Kundendaten (z.B. Registrierungsdaten, Bestell-Emails, Datenbanken) regelmäßig, um Sicherungskopien herzustellen. Eine Verfügbarkeit eines aktuellen Backups kann aufgrund möglicher technischer Probleme trotzdem nicht garantiert werden.

(7) Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.ist darum bemüht alle technisch angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Die Datenübertragung im Internet kann jedoch Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden oder zu löschen, so haftet Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. gegenüber Kund(in)en nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§15 Vertragsauflösung
Das Recht auf sofortige Vertragsauflösung ist für Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. insbesondere dann gegeben, wenn Sie...
... gegen Bestimmungen dieser AGB verstoßen.
... trotz Mahnung Rechnungen nicht bezahlen.
Sie werden ausdrücklich darauf verwiesen, dass an all diesen Fällen alle Rechte an Bestellungen und Leistungen erlöschen und Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Daten (z.B. Stammdaten, Bestelldaten) berechtigt ist.

§16 Urheberrechte (Copyright)
Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zur Verfügung gestellten Beiträgen, Artikeln, Fotos, Videos etc. stehen ausschließlich bei Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§17 Sonstige Hinweise
(1) Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. übernimmt keine Haftung für eventuelle falsche Preisangaben. Inhalte auf www.rotostic.com oder www.willhaben.at werden ständig angepasst. Die Produkte können von den Produktbildern und Produktbeschreibungen abweichen.

(2) Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. ist Patent- bzw. Musterschutzinhaber verschiedener angebotener Produkte. Es ist daher ausdrücklich untersagt und strafbar, Produkte nachzubauen bzw. zu kopieren. Für Lizenzen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

§18 Gültigkeit der AGB
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. jederzeit angepasst oder verändert werden. Bei Änderungen gelten die AGB, die am Tag der Bestellung gültig sind. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von rotostic.com abrufbar.

(2) Sofern Änderungen Sie als Kunde/Kundin nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erfolgen.

(3) Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. sind Sie nicht dazu berechtigt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer(innen) verpflichtet ihre Vertragspartner(innen) an diese Geschäftsbedingungen zu binden und stellen Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH. diesbezüglich schad- und klaglos.

§19 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

(2) Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

(3) Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Firmensitz der Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH..

(4) Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Juni 2012, Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf im Onlineshop der
Ing. Siegfried Stichauner Kunststofftechnik GmbH.
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A-9241 Wernberg
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Liefer- und Versandkosten

Wir liefern an jede Adresse EU-Festland und die Schweiz zuverlässig und pünktlich.

In der Regel wird die Ware 3 Tage nach Zahlungseingang versendet.
Innerhalb Österreichs versenden wir mit (zB. Österreichischen Post oder GLS Versand).
Der Versand erfolgt ab Werk (EXW)

Mehrwertsteuer:

Gerne beliefern wir unsere EU Kunden nach Bekanntgabe ihrer Umsatzsteuer - Identifikationnummer (UID-Nr. / VAT-Nr) mehrwertsteuerfrei.
Eine Mehrwertsteuerrückerstattung bei Lieferung innerhalb der EU und
darauffolgendem Export in ein nicht-EU Land bieten wir NICHT an!

Schweizer Steuern, Zoll und Gebühren:

Bei der Zustellung Ihrer Bestellung durch die Schweizer Post müssen Sie die für die Schweiz
gültige Mehrwertsteuer sowie den Zoll bezahlen.
Auf die Höhe dieser Kosten haben wir keinen Einfluss.
Bei Bedarf informiert Sie Ihre Post gerne über Freigrenzen und die zurzeit gültigen Kosten
bei Lieferungen aus EU-Ländern.

Versandkosten:

Die Versandkosten ab Werk zum Kunden und Rücktransportkosten aufgrund eines Widerrufs vom Kunden in das Produktionswerk in Österreich trägt der Kunde. (siehe § 13 AGB Onlineshop)
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform

Zahlungsweise:

Derzeit bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Vorkassa oder bar bei Abholung.